Leistungsbereiche

Über verbundene Gesellschaften investieren wir in Erbbaurechtsgrundstücke – im Rahmen von Sale-and-Lease-Back mit Bestandshaltern oder Co-Investments mit Investoren über Neubestellungen.

Transaktionssicherheit

Wir setzen auf feste Partnerschaften, eingespielte Strukturen und kurze Entscheidungsprozesse.

Ganzheitlichkeit

Im Rahmen unserer Investitionen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir ganzheitliche Lösungsansätze bieten. Hierunter verstehen wir die Interessensidentität zwischen Gebäudeeigentümer, finanzierender Bank und Grundstückseigentümer

Win Win

Stets achten wir darauf, dass im Rahmen unserer Investitionen alle Partner Vorteile gegenüber einer Investition im Volleigentum realisieren – dies gilt insbesondere für die Gebäudeinvestoren

Unsere Vorteile

Die wirtschaftlichen Vorteile werden durch Ausnutzung des Leverage-Effekts erzielt, da die Summe aus Grundstückspreis und Fremdfinanzierung für Gebäude größer als die Fremdfinanzierung für Gebäude mit Grundstück ausfällt.

Somit muss deutlich weniger Eigenkapital eingesetzt werden bzw. es wird signifikant Liquidität frei gesetzt. Zudem werden die relevanten Finanzkennzahlen wie RoE und CoC gesteigert

Sale-and-Lease-Back

Co-Investment

Sale-and-Lease-Back / Refinanzierung​

Investoren kennen es: Kapital ist in Grundstücken und Gebäuden gebunden, welches im aktuellen Finanzierungsumfeld zur Refinanzierung benötigt wird.  Das sogenannte Sale and lease back bietet als Finanzierungsform auch im Immobiliensektor durch Bestellung von Erbbaurecht Möglichkeiten, das für das Grundstück gebundene Kapital freizusetzen.

Dabei wird das Grundstück von uns angebundenen Gesellschaften gekauft und anschließend vom Gebäudeeigentümer zurück geleast. Der Gebäudeeigentümer erhält so schnell liquide Mittel und kann dennoch die Gebäude wie gewohnt weiternutzen.

Beispielhafte Anwendungen:

  • Umschuldungen, z.B. von ausstehenden Unternehmensanleihen
  • Darlehensrückführung / Refinanzierung
  • Finanzierung von ESG Sanierungen

Co-Investment

Wir kooperieren im Rahmen gemeinsamer Akquisitionen mit einem Gebäudeinvestor. Mittels Rahmenurkunde wird eine gemeinsame Abwicklung von Gebäude und Grundstück gesichert.

Der vertraglichen Grundlage kommt eine besondere Bedeutung zu, da eine klare Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Partnern für den Erfolg entscheidend ist. Diese Kompetenzaufteilung ist im Rahmen unseres Geschäftsmodells klar geregelt, da durch Erbbaurechtsbestellung zwei unabhängige Rechtsgüter entstehen, in dessen Folge der Gebäudeeigentümer autark Entscheidungen (Link „virtuelles Volleigentum“) treffen kann.

Beispielhafte Anwendungen:

  • Akquisition
  • Repositionierung
  • Aufteilung

Bestehende Erbbaurechtsgrundstücke​

Wir strukturieren Erbbaurechtsgrundstücke. Zumeist über Neubestellungen in Sale-and-Lease-Back  Transaktionen bzw. Co-Investments. Natürlich interessieren wir uns auch für bestehende Erbbaurechtsgrundstücke, wobei der Vertragsqualität große Bedeutung zukommt.