Fokus Erbbaurecht
Das Erbbaurechtsmodell ist in Deutschland gesetzlich verankert und weist eine über 100 jährige Historie auf. Das Modell erlebt aktuell eine Renaissance und wird politisch gefördert, so dass das Erbbaurecht auch in Deutschland eine steigende Marktdurchdringung erfährt und perspektivisch immer weiter aus dem Nischensegment heraustritt.
Diese Entwicklung ist auch dahingehend erwartbar, weil sich die Finanzierbarkeit der Gebäude durch eine Anpassung der Gesetze im Jahre 1994 verbessert hat. Demnach bleiben Erbbauzinsen auch im Falle einer Zwangsversteigerung im Grundbuch bestehen, was zu höheren Beleihungswerten der Gebäude führt. In der Regel werden auf unsere Erbbaurechtsverträge ähnlich hohe LTV für das Gebäude wie im Volleigentum erzielt.
Inzwischen wurde in einer Marktanalyse festgestellt, dass die allgemeinen Marktentwicklungen auch für Gebäude / Erbbaurechte zutreffen. International sind Erbbaurechte in Ländern wie England, Niederlande oder USA ohnehin weit verbreitet.
Virtuelles bzw. Syndiziertes Volleigentum durch moderne Vertragsgestaltung
Vermeintliche Einschränkungen von Erbbaurechten gegenüber Volleigentum lösen wir durch eine banken- und investorenfreundliche Vertragsgestaltung. Wir folgen der Maxime, die Handelbarkeit bzw. Marktgängigkeit der Gebäude über eine gute Finanzierbarkeit sicherzustellen.
Finanzierbarkeit
Entscheidungsgewalt
Vermeintliche Einschränkungen von Erbbaurechten gegenüber Volleigentum lösen wir durch eine banken- und investorenfreundliche Vertragsgestaltung. Wir folgen der Maxime, die Handelbarkeit bzw. Marktgängigkeit der Gebäude über eine gute Finanzierbarkeit sicherzustellen.
In einer Marktanalyse wurde festgestellt, dass die allgemeinen Marktentwicklungen auch für Gebäude / Erbbaurechte zutreffen. International sind Erbbaurechte ohnehin weit verbreitet.